Nach Skandalspiel zwischen Schwinge und Wiepenkathen: Strafen für die Rüpel-Kicker

Die Prügelei fand vor Publikum auf dem Schwinger Sportplatz statt   Fotos: tp/Gerken privat
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Sportgericht verhängt Sperren und Geldbußen

tp. Stade. Mit saftigen Geldstrafen und langen Spieler-Sperrungen wegen Tätlichkeiten hat das Sportgericht des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV), Kreis Stade, jetzt auf das Skandalspiel zwischen dem Schwinger SC und dem TSV Wiepenkathen II in der Ersten Kreisklasse reagiert. Wie berichtet, spielten sich bei einer Sonntagsbegegnung am 18. November beider benachbarter Mannschaften auf dem Dorfußballplatz in Schwinge vor zahlreichen Zuschauern - darunter Familien mit Kindern - tumultartige Szenen ab. Das Derby eskalierte nach Beschimpfungen und Rangeleien zu einer handfesten Prügelei zwischen Spielern und Zuschauern. Drei Beteiligte wurden so schwer verletzt, dass sie ärztlich behandelt werden mussten. Die Polizei griff ein. 

Insgesamt verhängte das Sportgericht bei der Sitzung in der Nacht auf Dienstag in Mulsum Spielsperren von insgesamt 30 Monate und Geldstrafen in Höhe von insgeamt 1.450 Euro an einzelne Spieler und die Fußballclubs. Die wegen der Randale abgebrochene Partie wurde mit drei Punkten und 5:0-Toren für den Schwinger SC gewertet.

Das Urteil fällten - nach mehrstündiger Beratung - der ehrenamtliche Chef des Kreissportgerichtes, Klaus-Heiner Gerken aus Mulsum, sowie die beiden Beisitzer Timo Fischer und Erik Jablonski. Mehr als ein Dutzend Spieler, Funktionäre und Zeugen wurden angehört. Bilder und Videos, die kurzzeitig auch im Internet kursierten - wurden gesichtet.
Die längste Sperre erhielt ein Spieler des TSV Wiepenkathen II: Er darf neun Monaten zu keinem offiziellen Spiel auf den Platz, zwei Teamkollegen wurden für acht bzw. vier Monate gesperrt. Aus Schwinge bekamen zwei Spieler Sperren von fünf bzw. vier Monaten. Darüber hinaus müssen die gesperrten Kicker Geldstrafen von 100 bis 150 Euro entrichten.

Von der Strafe versprechen sich die Richter - die die lokale Amateurfußball-Szene weiter im Auge behalten wollen - schlichtweg Besserung. Der oberste Sportrichter Klaus-Heiner Gerken dazu: „Für das Ansehen des Fußballsports waren diese Vorfälle sehr negativ. Das Sportgericht hofft mit seinem Urteil sowohl auf die Verurteilten aber auch auf die ebenso Beteiligten und wegen der Beweislage nicht bestraften Akteure einwirken zu können, dass sich derartiges nicht wiederholt."

Beide Vereine halten sich an die gemeinsame Vereinbarung, zum Urteil gegenüber der Presse keine Stellungnahmen abzugeben. Es besteht die Möglichkeit der Berufung am Bezirkssportgericht. 

Der Vorsitzende des Schwinger SC, Heinz-Stüben, hatte im WOCHENBLATT-Gespräch bereits geäußert, er sei "erschüttert über die Vorfälle".

Die Prügelei fand vor Publikum auf dem Schwinger Sportplatz statt   Fotos: tp/Gerken privat
Sportrichter Klaus-Heiner Gerken
Redakteur:

Thorsten Penz aus Stade

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