Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden
Stadt Buchholz durfte Flugblatt gegen Rechtsextremismus unterstützen
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat mit Urteil vom 29. April 2026 die Klage des AfD-Kreisverbandes Harburg-Land gegen die Stadt Buchholz abgewiesen (Az. 1 A 85/24). Im Kern des Streits stand die Unterstützung eines Flugblatts für die Kundgebung „Demokratie verteidigen – Gemeinsam gegen Rechtsextremismus!“ im Jahr 2024. Die Stadt hatte diese Kundgebung am 27. Januar 2024 auf Peets Hoff, die als Reaktion auf die „Correctiv“-Enthüllungen zum Treffen in Potsdam erfolgte, durch die Verwendung ihres...