Tödlicher Unfall in Winsen
Bleibt die Schuldfrage ungeklärt?

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thl. Winsen. Wegen fahrlässiger Tötung musste sich jetzt ein Müllwagenfahrer (38) vor dem Amtsgericht Winsen verantworten. Dem Mann wird zur Last gelegt, im Juni vergangenen Jahres an der Ecke Große Gänseweide/Eckermannstraße in Winsen eine 81-jährige Seniorin mit einem Lkw überfahren zu haben. Die Frau erlitt bei dem Unfall schwerste Verletzungen, an deren Folgen sie zwei Wochen später im Krankenhaus verstarb (das WOCHENBLATT berichtete). Für das Vergehen hatte der Lkw-Fahrer bereits einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft erhalten. Hiergegen legte er jedoch Einspruch ein, sodass es jetzt zur Verhandlung kam.

Winsen: Müllwagen überfährt Seniorin

Ihr Mandant bedauere den Unfall zu tiefst, er habe sich aber nichts vorzuwerfen, erklärte die Verteidigerin des Angeklagten. Und weiter: Er habe alle Sorgfaltspflichten erfüllt und sei langsam angefahren. Davor habe er noch sämtliche Rundum-Kameras des Lkw beobachtet. Die Seniorin habe er nicht gesehen.

Winsen: 81-jähriges Unfallopfer ist verstorben

Als der Angeklagte den Unfall bemerkt hatte, habe er sofort angehalten, sei ausgestiegen und habe sich um das Opfer gekümmert. Die Seniorin lag zu dieser Zeit unter dem Lkw, den Kopf in Richtung Fahrzeugheck. Was der Fahrer einräumte, war die Tatsache, dass er nicht - wie üblich - in einem großen Bogen nach links abgebogen ist, sondern quasi quer über die Gegenfahrbahn. Ob er so gefahren sei, weil auf der gegenüberliegenden Straßenseite Autos parkten, vermochte er vor Gericht nicht mehr zu sagen.
Die erste Zeugin, eine 33-jährige Bürokauffrau aus Stelle, brachte wenig Licht ins Unfallgeschehen und verstrickte sich in ihrer Aussage immer wieder in Widersprüche. Mal hatte sie die Seniorin gesehen, als diese die Straße betrat, mal hatte sie nur den Unfall direkt beobachtet und nicht gesehen, wo die ältere Dame herkam.
Die zweite Zeugin, die 68-jährige Nachbarin des Unfallopfers, stand auf ihrem Balkon, als der Unfall geschah. Nach ihrer Darstellung kam die 81-Jährige aber nicht von der gegenüberliegenden Straßenseite, sondern überquerte die Straße von rechts kommend.
Eine Aussage, die bei Gericht für ein kleines Beben sorgte. Denn die Polizei hatte den Weg des Unfallopfer lediglich an der Aussage der ersten Zeugin festgemacht. Nicht der einzige Fehler. Der Anwalt der Nebenklage und auch der Richter warfen der Polizei teilweise schlampige Ermittlungsarbeit vor. Zum einen, weil es kaum brauchbare Bilder von der Unfallsituation gibt, zum anderen, weil nicht einmal ein Gutachter zur Unfallstelle gerufen wurde, was bei solch schweren Unfällen mit Personenschäden eigentlich üblich sei, hieß es.
Eine weitere Zeugin, die vielleicht etwas Licht ins Geschehen bringen könnte, meldete sich kurzfristig krank. Aus diesem Grund unterbrach der Richter den Prozess, der jetzt am Freitag, 11. März, um 10.30 Uhr weitergeht.

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Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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