Winsen
Grüne wettern gegen Bücherei-Neubau

Dr. Erhard Schäfer | Foto: Lars Wirnhier
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thl. Winsen. Im Bezug auf den geplanten Bau der neuen Stadtbücherei im Schlosspark, lassen die Grünen nicht locker, um die von ihr geliebte Planung zu verhindern. Jetzt hat Dr. Erhard Schäfer sowohl für den Stadtrat als auch für den Kreistag eine Anfrage eingereicht. Hintergrund ist die Tatsache, dass für den Bau der Bibliothek im Schlosspark diverse Bäume gefällt werden müssen, die in dem derzeit gültigen Bebauungsplan (B-Plan) als "zu erhaltender Baumbestand" eingetragen sind.
"Trotzdem geht die Stadt davon aus, dass sie den Neubau aufgrund eines für den Bereich neu aufgestellten Bebauungsplanes im sogenannten beschleunigten Verfahren durchziehen kann, ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen zu müssen", erklärt Schäfer.
Von daher möchte er von der Stadt wissen:
Ist die Festsetzung „zu erhaltender Baumbestand“ im B-Plan ein Ausschlussgrund für ein beschleunigtes Verfahren und wird damit eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben Stadtbibliothek erforderlich ?
Wenn nein, wie begründet die Verwaltung diese Auffassung ?
Vom Landkreis möchte der Grüne Auskunft zu folgenden Fragen haben:
Trifft es zu, dass die Umweltbelange im o.a. Planverfahren mit der UNB im Vorwege, also inoffiziell, abgestimmt wurden ?
Teilt der Landkreis, hier die UNB, die Auffassung, dass bei diesem Planvorhaben nach überschlägiger Prüfung keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind?
Wenn ja, wie begründet der Landkreis diese Auffassung insbesondere im Hinblick auf die Festsetzungen des „zu erhaltender Baumbestandes“?
Sieht sich der Landkreis veranlasst, die Frage der Zulässigkeit des beschleunigten Verfahrens in dem hier anstehenden Planverfahren zu überprüfen und eine Abwägung zwischen Belangen des Naturschutzes und Gründen für ein beschleunigtes Verfahren vorzunehmen ?
Wie will der Landkreis eine objektive und unvoreingenommene Prüfung des Planvorhabens als Träger öffentlicher Belange rechtfertigen, nachdem er sich bereits im Vorwege mit dem Planungsträger auf einen Teilbereich der Umweltbelange (Ausgleich für die zu fällenden Bäume) geeinigt hat ?

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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