Negativer Nachweis nicht nötig
Landkreis Stade: Friseurbesuch ganz ohne Corona-Test
jab. Landkreis. Große Verwirrung herrschte diese Woche bei vielen Bürgern im Landkreis Stade. Wird in Geschäften und beim Friseur ein negativer Schnelltest benötigt oder nicht? Schließlich liegt der Inzidenzwert seit Tagen unter 100. Gerüchte machten bereits Anfang der Woche die Runde, dass daher keine Nachweise mehr nötig seien. Das WOCHENBLATT klärt auf, welche Regelungen wann gelten.
Das sagt die Corona-Verordnung
Laut der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 24. April ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 der Nachweis eines negativen Corona-Tests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, u.a. bei körpernahen Dienstleistungen Pflicht. Heißt: Wer beispielsweise zum Friseur möchte, muss vorher einen Test in einem Testzentrum oder einer Apotheke machen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht ist möglich. Wer ein Impfdokument vorlegen kann, das beweist, dass die Person vollständig gegen Corona geimpft wurde und die Impfung bereits 15 Tage zurückliegt, muss ebenfalls nicht getestet werden. Fällt der Wert unter 100, entfällt gleichzeitig auch die Nachweispflicht. Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht.
Achtung, Bundesnotbremse!
Durch die Bundesnotbremse gelten die Regeln zur Lockerung nicht sofort, wenn sich die Werte verändern. Drei Tage hintereinander muss der Wert bei unter 100 bleiben. Am vierten Tag erst können die Lockerungen durch den Landkreis Stade angekündigt werden, einen Tag später treten sie in Kraft. Es vergehen also fünf Tage, bis das Testen vor dem Friseurbesuch nicht mehr erforderlich ist.
Landkreis-Sprecherin Karen Rohleder bestätigt, dass kein negativer Test mehr bei den körpernahen Dienstleistungen, zu denen Friseure zählen, erforderlich ist. Allerdings nur, wenn sichergestellt ist, dass durchgehend eine Mund-Nasen-Maske getragen wird. Hierbei beruft sie sich auf die aktuelle Corona-Verordnung. Die Aussagen des Landkreises bestätigt zudem auch das niedersächsische Gesundheitsministerium. Die Regelung, dass nun kein Test erforderlich ist, wird in der Corona-Verordnung unter Paragraf 10, der die Betriebs- und Dienstleistungsbeschränkungen regelt, unter Absatz 1c erklärt.
Für viele umständlich und aufwändig
Auch zu den Friseuren selbst sind die neuen Regelungen bereits vor Inkrafttreten am Donnerstag durchgedrungen. Die stellvertretende Obermeisterin der Friseur-Innung Marena Schürmann sagt, dass die Friseure über Änderungen durch die Berufsgenossenschaft sowie Kreishandwerkerschaft informiert werden bzw. sie sich jederzeit bei Unklarheiten an die beiden wenden könnten. Sie und ihre Berufskollegen freuen sich, dass ihre Kunden vorerst auf Tests verzichten können, da die Maßnahme die Arbeit für die Friseure erschwere und für einige Kunden zu umständlich oder aufwendig sei, wodurch Termine auch schon mal abgesagt oder verschoben würden.
Bei allen neuen Regelungen, die ab Montag gelten, ist wenigstens eins sicher: Die Bestimmungen beim Friseurbesuch werden nicht geändert.
Redakteur:Jaana Bollmann aus Stade |
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