Einwendungen bis 7. Januar möglich
Endspurt für Stellungnahmen zum RROP im Landkreis Stade
- Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen zum neuen RROP endet in Kürze
- Foto: KI-generiert
- hochgeladen von Jörg Dammann
Landwirtschaft, Wohngebiete, Windräder, Straßen und Naturschutzflächen: Das sind nur einige der Aspekte, die bei den Planungen im Landkreis Stade unter einen Hut gebracht werden müssen. Welche Flächen im Kreisgebiet der jeweiligen Nutzung zugeordnet werden, wird im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) festgelegt. Und genau dieses wichtige Planungsinstrument wird derzeit vom Landkreis Stade neu aufgestellt. Wer noch Anregungen hat oder Einwendungen vorbringen möchte, muss sich aber beeilen. Stellungnahmen können nur noch bis Mittwoch, 7. Januar, an den Landkreis Stade gerichtet werden - per E-Mail an die folgende Adresse: rrop@landkreis-stade.de.
Interessen koordinieren, Konflikte ausgleichen
Das RROP soll helfen, verschiedene Interessen zu koordinieren und Konflikte auszugleichen, wenn es darum geht, die beschränkte Ressource Boden zu nutzen. Also zum Beispiel: Wo dürfen neue Wohngebiete entstehen? Wo sollen künftig Windräder stehen? Und welche Flächen bleiben besser unberührt, weil sie für den Naturschutz wichtig sind? In vielen Kommunen gab es bereits intensive Diskussionen über die geplanten Festlegungen in der Neuauflage des RROP - etwa beim Thema Ausweisung von Flächen für Rohstoffgewinnung oder Biotopverbünde.
Keine direkte Auswirkungen auf Grundeigentümer
In diesem Zusammenhang stellt der Landkreis allerdings klar: Adressat der Festlegungen des RROP sind die Städte und Gemeinden mit ihren Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) sowie die Träger großer – sogenannter raumbedeutsamer – Maßnahmen: etwa wenn die Realisierung der Projekte einer Planfeststellung, Plangenehmigung oder wie im Falle von Windenergieanlagen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedarf. Das RROP hat somit keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Eigentümer der betroffenen Flächen. Konkret bedeutet das: Aufgrund der Festlegungen des RROP kann kein Grundeigentümer enteignet werden. Auch die Ausweisung künftiger Naturschutzgebiete ergibt sich nicht zwingend aus den Festlegungen des RROP. Dafür müssen erst entsprechende Satzungen durch den Kreistag beschlossen werden.
Grober Maßstab 1:50.000
Ohnehin legt das RROP nicht auf den Meter genau die einzelnen, für eine bestimmte Nutzung ausgewiesenen Flächen fest. Die zeichnerische Darstellung erfolgt daher auch lediglich im Maßstab 1:50.000. Damit entspricht ein Millimeter auf der Karte 50 Metern in der Realität. Genauer als diese 50 Meter ist die Raumordnung nicht gemeint und darf sie auch nicht ausgelegt werden. Vereinfacht gesagt gilt: Wer in der Karte seine Betroffenheit nicht erkennen kann, ist nicht betroffen.
Die Planunterlagen für das neue RROP finden sich auf der Internetseite des Landkreises:
www.landkreis-stade.de/RROP_Neuaufstellung
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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