Booking gebucht, lastminute bekommen
Verbraucherzentrale Niedersachsen klagt gegen Booking.com
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Wer auf dem Reisebuchungsportal Booking.com die Option ‚Flug + Hotel‘ auswählt, landet auf der Seite lastminute.com der COMVEL GmbH – womöglich unbemerkt, denn beide Seiten sehen sich zum Verwechseln ähnlich. Wer jetzt bucht, hat den Vertragspartner gewechselt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sieht darin eine Verbrauchertäuschung und klagt deswegen gegen die Booking.com B.V.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich über den Reisevermittler Booking.com ein Hotel und einen dazu passenden Flug aussuchen, sollten darauf vertrauen können, ihr Reisepaket am Ende auch über Booking.com zu buchen. Das ist jedoch nicht der Fall: Beim Klick auf ein ‚Flug + Hotel‘-Angebot werden sie auf lastminute.com weitergeleitet – Gestaltung, Farbgebung und Aufbau der Buchungsseite bleiben im Design von Booking.com.
Genau hinschauen bei Online-Buchungen
„Der Hinweis ‚powered by Lastminute.com‘ ist unserer Meinung nach leicht zu übersehen“, sagt Johanna Ebert, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und ergänzt: „Wer bewusst Booking.com auswählt, darf im Buchungsprozess nicht darüber hinweggetäuscht werden, dass die Vermittlung tatsächlich über einen anderen Anbieter erfolgt.“
Viele Menschen wählen ein Reiseportal bewusst aus, etwa aufgrund von Erfahrungen, Serviceversprechen oder Empfehlungen. Wird der Wechsel zu einem anderen Anbieter nicht hinreichend deutlich gemacht, wird diese Entscheidung unterlaufen.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen sieht diese Gestaltung der Website als rechtswidrig an und hat Booking.com u.a. deswegen abgemahnt. Da der Reiseanbieter nicht bereit war, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Darstellung zu ändern, hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen jetzt Klage eingereicht.
Grundsätzlich sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei Online-Buchungen auf den tatsächlich ausgewiesenen Vertragspartner achten. Dieser findet sich im Impressum der Seite.
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