Gebäudemodernisierungsgesetz
Was kommt auf den Verbraucher zu?
- Manche Kommunen haben den Rückbau ihrer Gasnetze bereits angekündigt. Wer heute in eine Gasheizung investiert, sollte die lokale Wärmeplanung kennen
- Foto: Verbraucherzentrale Energieberatung, KI
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Ab 1. Juli 2026 soll es in Kraft treten und mehr Freiheiten im Heizungskeller versprechen. Die 65 Prozent-Regel entfällt, der Einbau von Öl- und Gasheizungen könnte wieder unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein. Was bedeutet das für private Haushalte? Welche Planungssicherheit bietet das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)? Entlastet es Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich?
Wer in den eigenen vier Wänden lebt, hat die Diskussionen um Heizungsgesetz und steigende Energiekosten in den vergangenen Jahren intensiv miterlebt. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), welches das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll, würden neue Regeln im Heizungskeller gelten. Was sich konkret ändern könnte und worauf Eigenheimbesitzer bei einem Heizungstausch achten sollten, zeigt der folgende Überblick.
Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte geeinigt. Sollten diese Eckpunkte in ein Gesetz überführt werden, würde Folgendes gelten: Das GMG soll den Einbau von Gas- und Ölheizungen wieder erlauben. Die bisher geltende 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien entfällt. Ab 2028 müssen Brennstoffhändler jedoch schrittweise klimaneutrale Brennstoffe beimischen - gestartet wird mit einem Prozent. Wer ab 2029 eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen lässt, muss bereits einen Bioanteil von zehn Prozent sicherstellen. Bis 2040 steigt dieser Anteil in drei gesetzlich festgelegten Schritten weiter an - die sogenannte „Biotreppe". Zusammen mit der steigenden Kohlendioxid-Bepreisung werden fossile Heizungen damit kontinuierlich teurer.
Fossile Heizungen und der kommunale Gasnetzbau
Während das GMG fossile Heizungen auf Bundesebene erlaubt, treiben viele Kommunen den Klimaschutz auf lokaler Ebene voran. Es gibt bereits Städte, die den Rückbau ihrer Gasnetze angekündigt haben, und Kommunen, die zwischen 2035 und 2040 klimaneutral sein wollen. Eine heute eingebaute Gasheizung wäre dann nach nur 15 Jahren Betriebsdauer nicht mehr nutzbar. Gleichzeitig steigen die Gasnetz-Grundgebühren für die verbleibenden Kunden, weil sich die gleichbleibenden Netzkosten auf immer weniger Anschlüsse verteilen.
Wärmepumpen im Bestand: Zahlen und Einschätzungen
Die Wärmepumpe hat sich in den vergangenen Jahren auch in Bestandsgebäuden etabliert. Stefan Materne, Experte von der Energieberatung der Verbraucherzentrale, ordnet die Entwicklung ein: „Im Jahr 2025 wurden erstmalig mehr Wärmepumpen als fossile Heizungen eingebaut. Verbraucher:innen sollten weiterhin auf erneuerbare Heiztechniken setzen."
Besonders im Zusammenhang mit dem neuen GMG wird dieser Trend greifbar: Eine Wärmepumpe nutzt die Umgebungswärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und ist damit weder von steigenden Biobrennstoff-Pflichten noch von der Kohlendioxid-Bepreisung betroffen. Die Betriebskosten bleiben kalkulierbar, weil sie nicht an die Preisentwicklung fossiler Rohstoffe gekoppelt sind. Für Eigenheimbesitzer, die beim Heizungstausch langfristig planen, ergibt sich daraus eine stabile Grundlage.
Förderbedingungen und Zeitfenster beim Heizungstausch
Für Eigenheimbesitzer, die über einen Heizungstausch nachdenken, spielt die Förderlandschaft eine zentrale Rolle. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es für mehr Planungssicherheit wünschenswert wäre, die Förderbedingungen für laufende Programme beizubehalten. Gleichzeitig kündigt die Bundesregierung bereits Nachsteuerungen ab 2030 an, falls der Gebäudesektor seine Klimaziele verfehlt - mit möglicherweise strengeren Auflagen und kürzeren Umsetzungsfristen. Der Fachkräftemangel im Handwerk verschärft die Lage zusätzlich: Je länger die Sanierung aufgeschoben wird, desto schwieriger wird es, zeitnah einen Installationsbetrieb zu finden.
Kommunale Wärmeplanung und Fernwärme im GMG
Das bisherige GEG sah vor, dass in Kommunen mit über 100.000 Einwohnern ab dem 1. Juli 2026 der Einbau fossiler Heizungen verboten wird. Diese klare Linie bot Orientierung - für Städte, für Versorger und für Eigenheimbesitzer. Mit dem GMG würde diese Regelung wegfallen. Die Frage, ob Fernwärme in der eigenen Straße tatsächlich kommt und welche Infrastruktur in den nächsten Jahren realistisch und erlaubt ist, bleibt offen.
Eine wirtschaftliche Fernwärmeversorgung ist abhängig von der Zahl der angeschlossenen Haushalte. Sobald fossile Heizungen wieder als vollwertige Option gelten, sinkt für viele der Anreiz, sich an ein Wärmenetz anschließen zu lassen. Die Kommunen müssen ihren Planungsprozess dann unter Umständen von vorne beginnen.
Zwischen Biobrennstoff-Pflichten, kommunaler Wärmeplanung und unklarer Förderzukunft stehen Eigenheimbesitzer vor einer Reihe offener Fragen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft, diese individuell einzuordnen - kostenlos, anbieterneutral und an über 1.000 Standorten deutschlandweit. Da das GMG die Entscheidung stärker in private Hände legen würde, lohnt sich eine fachliche Einschätzung vor dem nächsten Schritt.
Was das GMG für Eigenheimbesitzer bedeutet
Das Gebäudemodernisierungsgesetz verlagert die Entscheidungsrisiken stärker auf private Haushalte. Die Kosten durch Biogas- und Bioöl-Pflichten steigen absehbar, und die Unsicherheit rund um Förderung und kommunale Wärmeplanung wächst. Eigenheimbesitzer, die jetzt auf eine Wärmepumpe oder eine andere erneuerbare Lösung setzen, machen sich von diesen Unwägbarkeiten unabhängig.
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