Friedhofsmobil Seevetal
Der Test zum Bürgerbus startet noch diesen Monat
- Sitzgelegenheiten auf dem Friedhof Maschen
- Foto: Gemeinde Seevetal
- hochgeladen von Sven Rathert
In der kommenden Woche startet mit dem "Friedhofsmobil" ein Testlauf für den zukünftigen Bürgerbus der Gemeinde Seevetal. An insgesamt sechs Donnerstagen können Seevetalerinnen und Seevetaler dieses Angebot in Anspruch nehmen. Wer einsteigen möchte, meldet sich bitte spätestens einen Tag vorher bei der Gemeinde. Ins Leben gerufen wurde der für die Passagiere kostenfreie Testlauf des Bürgerbusses aufgrund des Wegfalls des Anruf-Sammel-Taxis. Besonders junge Menschen ohne Führerschein und ältere Menschen haben die günstige Alternative zu herkömmlichen Taxifahrten gerne genutzt.
Testlauf für den Bürgerbus
Am kommenden Donnerstag, 20. März steuert das neue Friedhofsmobil erstmals die gemeindeeigenen Seevetaler Friedhöfe an. Die Gemeinde stellt ein Fahrzeug, Ehrenamtliche Helfer freuen sich auf die ersten Passagiere.
„Wir möchten ältere Menschen dabei unterstützen, die Seevetaler Friedhöfe zu besuchen. Manche können das ja nicht mehr allein“, sagt Erich Schwentke von der Gemeinde Seevetal. Er baut derzeit den neuen Bürgerbus auf. Das Friedhofsmobil ist ein erster Testlauf.
Die Idee für die Friedhofstour: Jeweils donnerstags, beginnend am 20. März bis Ende April, können ältere Menschen sich zum Friedhof fahren lassen – und zwar im 14-tägigen Rhythmus.
Die Termine, jeweils am Donnerstag:
20. März sowie 3. und 17. April - Friedhof Maschen
27. März sowie 10. und 24. April - Friedhöfe Ramelsloh, Ohlendorf, Holtorfsloh
Menschen, die die Friedhofstour in Anspruch nehmen möchten, melden sich bitte spätestens einen Tag vor dem Termin unter der Telefonnummer 04105 55-3227 oder per Mail an buergerbus@seevetal.de.
Berechtigt für den Bürgerbus sind folgende Personengruppen:
- Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben.
- Personen mit einer Anerkennung als Schwerbehinderte.
- Personen mit geringem Einkommen (§ 53 Nr. 2 AO).
- Personen, die Sozialleistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten.
- Personen, die vorübergehend in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Seevetal.
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Redakteur:Sven Rathert aus Seevetal |
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