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Elbtunnel bei Drochtersen darf gebaut werden

100 Prozent schwerbehindert reicht nicht

Wolfgang S. braucht krankheitsbedingt viel Raum, um in seinen Wagen zu steigen. Er trägt eine Arm- und zwei Knieprothesen
  • Wolfgang S. braucht krankheitsbedingt viel Raum, um in seinen Wagen zu steigen. Er trägt eine Arm- und zwei Knieprothesen
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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Armprothese und zwei kaputte Knie: Behindertenparkplatz trotzdem tabu

tp. Stade. Bei einem Arbeitsunfall verlor Wolfgang S.* (57) aus Stade seinen rechten Unterarm, aufgrund einer Rheuma-Erkrankung trägt er zwei Knieprothesen, und in seinem Behindertenausweis steht "100 Prozent schwerbehindert". Einen Behindertenparkplatz darf er dennoch nicht benutzen. S. fühlt sich als Opfer von Bürokratiewahnsinn.
Wie das WOCHENBLATT berichtete, benötigten Menschen mit Handicap laut Straßenverkehrsordnung seit 2009 den Vermerk im Behindertenausweis "außergewöhnliche Gehbehinderung" (aG). Nur dann erhalten sie den begehrten blauen Parkausweis, der sie EU-weit dazu berechtigt, auf Behindertenparkplätzen zu stehen. Auf einem Behindertenparkplatz dürfen nur Schwerbehinderte parken, die sich außerhalb des Wagens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen können. Die überwiegende Mehrheit erhält den Zusatz wegen strenger Anforderungen nicht - die meisten Behindertenparkplätze stehen leer.
Auch in S.' Ausweis fehlt der Vermerk aG. Einen entsprechenden Antrag habe das zuständige Landesamt für Soziales abgelehnt, so S. "In der Beurteilung der Behörde gelte ich als nicht genug behindert, weil die Beine noch dran sind", klagt S. Er fühlt sich massiv in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt. Denn S. benötigt viel Parkraum: Beim Einsteigen in sein Auto muss er krankheitsbedingt beide Beine ausstrecken und wegen seiner steifen Armprothese die Fahrertür weit öffnen. "Besonders schwer wird es, wenn ich sperrige Dinge im Wagen verstauen möchte", sagt S..
Trotz der Umstände sucht sich Wolfgang S. wann immer es geht einen normalen Pkw-Stellplatz. Denn das illegale Parken auf Behindertenparkplätzen kam ihn schon mehrfach teuer zu stehen: "Wenn ich mich auch noch so beeile - die Stadt nimmt mein 'böses Handeln' zum Anlass, mir ein Knöllchen auszustellen." Falsch Parken auf Behindertenparkplätzen wird mit einem Bußgeld von 35 Euro geahndet.
Bürgermeisterin Silvia Nieber würde Menschen wie Wolfgang S. gerne helfen und eine Sonderregelung für Stade treffen. Doch eine Initiative der Verwaltungschefin auf Lockerung der Parkvorschriften für "Grenzfälle" wie S. scheiterte. "Wir sind an geltendes Gesetz gebunden, das keine Sonderregelungen erlaubt", bedauert Nieber.
Wolfgang S. hat nun einen orangefarbenen Behindertenparkausweis beantragt. Mit diesem darf er z.B. in Fußgängerzonen während der Ladezeit parken. Schwerbehindertenparkplätze bleiben allerdings tabu.
*Name v. d. Red. geändert

Redakteur:

Thorsten Penz aus Stade

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