Erbbaurecht: Vertrag wird neu aufgesetzt
Kein Sexshop und kein Fast Food im Stader Zeughaus
- Das Relief an der Frontseite macht deutlich, wofür das Stade Zeughaus einst genutzt wurde: Dort lagerten Waffen und militärisches Gerät
- Foto: jd
- hochgeladen von Jörg Dammann
Das Zeughaus gehört zu den bedeutenden historischen Gebäuden in der Stader Altstadt. Derzeit wird seine Fassade umfassend saniert. Danach wird das imposante Bauwerk am Pferdemarkt in neuem Glanz erstrahlen. Auch in der Politik war das Zeughaus jetzt Thema. Der Erbbaurechtsvertrag, den die Stadt als Eigentümerin der Immobilie vor 30 Jahren mit Sparkasse Stade-Altes Land als Nutzerin geschlossen hat, soll durch neue, rechtssichere Fassung ersetzt werden. Er entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften. Dabei werden einige bisherige Regelungen präzisiert, andere wiederum entfallen.
Fläche für die Gastronomie
Einer der wichtigsten Punkte betrifft die Vorgaben zur Nutzung des Erdgeschosses. Die gastronomische Nutzung wird nach dem Aus für das Irish Pub künftig nur auf die Fläche des Eiscafés beschränkt, was rund 40 Prozent des Erdgeschosses umfasst. Gleichzeitig dürfen in Zukunft dort auch Bankgeschäfte betrieben werden - was ja auch plausibel erscheint, wenn eine Sparkasse das Gebäude nutzt. Tatsächlich war das Nutzungsverbot für Bankgeschäfte schon vor Jahren per Ratsbeschluss aufgehoben worden. Nun wird es endlich auch vertraglich sauber verankert.
Hochwertiges Fast Food wäre erlaubt
Interessant wird es bei den Ausschlüssen. Bislang waren Spielhallen, Sexshops und Systemgastronomie per sogenannter Dienstbarkeit explizit ausgeschlossen. Künftig werden diese Ausschluss-Regelungen fester Bestandteil des Erbbaurechtszwecks. Allerdings wird "hochwertige" Systemgastronomie künftig zulässig sein. Wenn sich also eine Kette, die sich mit sogenannten "Fast-Casual"- oder "Fine-Food"-Restaurants im Bereich Edel-Fast-Food tummelt, in Stade anklopft, könnte sie womöglich Chancen haben.
Kein Glücksspiel - und das andere auch nicht
Spielhallen und Sexshops bleiben laut Vertrag aber weiter außen vor - wobei sich die Frage stellt, das überhaupt vertraglich geregelt sein muss. Ein seriöses Geldinstitut wie die Sparkasse Stade-Altes Land wird sich solche Mieter schon aus Imagegründen nicht ins Haus holen. Dabei dürfte allein die Vorstellung eines Sexshops im Zeughaus bei den einen für ein Schmunzeln und bei anderen für ein Stirnrunzeln sorgen. Bei dem Namen "Zeughaus" könnte man in diesem Zusammenhang durchaus auf falsche Gedanken kommen. Tatsächlich hat der Name des Gebäudes mit dem „zeugen“ im biologischen Sinne rein gar nichts zu tun. Ein Zeughaus war ein Lager für "Kriegszeug", also Waffen, Rüstungen und anderes militärisches Gerät. Als „Zeug“ bezeichnete man früher Ausrüstungsgegenstände oder Gerätschaften - vor allem solche, die militärisch genutzt wurden. Im Zeughaus wurde also das Rüstzeug für die Soldaten gelagert.
Stadt-Info an anderer Stelle
Ersatzlos gestrichen werden soll eine Regelung, von der ohnehin nie Gebrauch gemacht wurde: Die Stadt hatte sich einst rund 20 Prozent der Erdgeschossfläche für eine Stadt-Info gesichert. Dieses Recht wurde nie wahrgenommen und wird es auch in Zukunft nicht. Erst vor ein paar Wochen haben die Stader Touristiker ein anderes historisches Gebäude in exponierter Altstadt-Lage in Beschlag genommen: Die Stader Tourist-Info ist in die ehemalige Stadtwaage am Fischmarkt eingezogen. Zunächst vorübergehend, weil die Stadt das Gebäude verkaufen will. Es bleibt abzuwarten, wie lange vorübergehend dauert.
Zugang zum Bischofsgrab
Erhalten bleibt dagegen die Grablege des Bremer Erzbischofs Gottfried von Arnsberg (1285 - 1363) im Kellergeschoss des Gebäudes. Die Stadt sichert sich sogar zusätzliche Rechte, um die öffentliche Zugänglichkeit künftig nach ihren Vorstellungen gestalten zu können. Zwischen Eiscafé, Sparkassenbetrieb und historischem Gemäuer bleibt also auch weiterhin Platz für ein Stück Stader Geschichte. Daneben werden auch die Regelungen zur Entschädigung bei Vertragsende, zur Berechnung des Erbbauzinses und zur 50-jährigen Laufzeit des Erbbaurechts neu gefasst.
Redakteur:Jörg Dammann aus Stade |
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