Bürgermeister fordert "Leinen-Wächter" im Schwingetal

Horst Deede, Bürgermeister von Wiepenkathen
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Hundehalter missachten Leinenzwang bei Stade / Horst Deede aus Wiepenkathen bemängelt Ignoranz

tp. Wiepenkathen. Beinahe täglich durchstreift der ordnungsliebende Bürgermeister von Wiepenkathen, Horst Deede, das grüne, naturnahe Umland der Stader Ortschaft. Dabei ärgert er sich nach eigenem Bekunden über zahlreiche Verstöße ignoranter Hundehalter gegen den Leinenzwang in der Feldmark von Wiepenkathen und insbesondere in dem Naturschutzgebiet Schwingetal.

Hobby-Jäger Deede berichtet, dass er nachlässige Halter mehrfach angewiesen habe, ihren Hund anzuleinen - meistens ohne Erfolg. Er bekomme meistens Antworten, wie: "Was geht Sie das an?" oder "Das ist meine Sache."

Daher sei er jetzt an unterschiedliche Kreistagsabgeordnete herangetreten, mit der Bitte, sich um ein bis zwei hauptamtliche Ordnungshüter einzusetzen. Nach seiner Idee sollen sie beim Landkreis fest angestellt werden und in der Wildbahn in dieser Angelegenheit über Ordnung wachen. Doch der Vorstoß schein wenig Aussicht auf Erfolg zu haben.

Das WOCHENBLATT hakte bei Helmut Dammann, CDU-Kreistagsabgeordneter aus Ohrensen, Mitglied des Landtages und Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen, nach: "Ich halte nichts von 'Landschafts-Sheriffs'", gibt sich Dammann-Tamke entschlossen. Vielmehr setzt Dammann-Tamke, selbst Hundehalter, auf geschickten Dialog und Aufklärung der Bürger, die er in dieser Hinsicht in drei Gruppen aufteilt. Erstens: die Unwissenden, denen man in aller Regel im vernünftigen Gespräch die gesetzlichen Spielregeln erklären könne.
Zweitens: diejenigen, die über das Leinengebot Bescheid wüssten, ihren Hund, den sie glauben, unter Kontrolle zu haben, in der Natur trotzdem laufen ließen. Ihnen solle man mit Toleranz und Augenmaß begegnen, solange sich die Hunde auf den Fahrwegen bewegen.

Übrig bleibe eine "kleine, schwierige Gruppe" der Uneinsichtigen. In Einzelfällen bleibe nur, die Naturschutzbehörde zu informieren und notfalls ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleitet. Verstöße gegen den Leinenzwang werden mit einem Bußgeld geahndet.

Die Anleinpflicht für Hunde in der freien Landschaft gilt vom 1. April bis 15. Juli. Die Jägerschaft bittet alle Naturfreunde und Erholungssuchende wegen der Setz- Brut- und Aufzuchtzeit um erhöhte Rücksichtnahme beim Spaziergang in der freien Natur; vor allem, wenn sie ihren Hund dabei haben. Im Stader Schwingetal gilt ganzjährig Leinenzwang.

Beim Landkreis Stade verweist man darauf, dass die Kontrolle von Verstößen gegen den Leinenzwang bei den Gemeinden, Samtgemeinden und Städten, liege. Immer mehr größere Kommunen würden inzwischen ausgewiesene Flächen anbieten, auf denen Hunde ganzjährig freien Auslauf haben.

Horst Deede, Bürgermeister von Wiepenkathen
Die Jägerschaft mahnt Waldbesucher mit Hund zur Rücksichtnahme auf WIld während der Setzzeit | Foto: djv/Richter
Redakteur:

Thorsten Penz aus Stade

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