Entscheidung zum Bürgerbegehren
Freibad-Begehren als unzulässig eingestuft
Das Bürgerbegehren zum dauerhaften Erhalt des Neu Wulmstorfer Freibades ist unzulässig. Das hat der Verwaltungsausschuss am 5. November beschlossen. Zwar wurden mit 3.357 gültigen Unterschriften deutlich mehr als die erforderlichen 1.728 erreicht, doch rechtliche Gründe verhindern eine Zulässigkeit. Laut Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz sind Bürgerbegehren ausgeschlossen, wenn sie den Haushalt direkt betreffen. Für das Freibad wären Investitionen und Unterhalt von rund 19,8 Millionen...