Die Polizei rät
Haftbefehl von Europol?

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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

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Das Anschreiben klingt ernst. "Beim Surfen im Internet haben Sie gegen einige sehr ernste Regeln verstoßen. In diesem Zusammenhang wurde eine Beschwerde gegen Sie eingereicht. Es wird Ihnen empfohlen, auf die gelb unterstrichene E-Mail im Anhang zu antworten", heißt es in einer Mail von Europol und der Bundespolizei. Einige Zeilen weiter unten steht, dass für den Fall, dass man nicht innerhalb von 72 Stunden antworte, Sanktionen drohen wie z.B. eine Haftstrafe zwischen acht und 35 Jahren sowie eine Geldbuße zwischen 55.000 und 550.000 Euro. Zudem werde die Akte an die Medien weitergeleitet, um von denen öffentlich an den Pranger gestellt zu werden. Und: Es droht ein namentlicher Eintrag in das Nationale Register für Sexualstraftäter.
"Das ist natürlich alles Humbug", sagt Carsten Bünger, Präventionsbeauftragter der Polizeiinspektion Harburg. Er rät: "Nicht auf diese Mail reagieren und diese sofort löschen. Auf keinem Fall auf die Mail antworten."

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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