Wasserkosten für Vereine
Initiative der CDU-Landtagsabgeordneten zeigt Wirkung

Freuen sich, dass ihr Antrag Wirkung zeigt (v. li.): Jan Bauer, Dr. Bernd Althusmann und André Bock | Foto: CDU
  • Freuen sich, dass ihr Antrag Wirkung zeigt (v. li.): Jan Bauer, Dr. Bernd Althusmann und André Bock
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Die drei CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Bernd Althusmann, Jan Bauer und André Bock aus dem Landkreis Harburg haben sich in Hannover für die Sportvereine stark gemacht.

Bei der Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes im vergangenen Jahr wurden die Folgen für die Sportvereine schlichtweg übersehen. Für viele Sportvereine stiegen die Preise für die Entnahme von Grundwasser plötzlich von 1,4 Cent pro Kubikmeter auf 18 Cent pro Kubikmeter. Der Gesetzgeber sah die ermäßigte Entnahmegebühr für Grundwasser nur noch für die Beregnung und Berieselung zu landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Zwecken vor. Darunter fiel die Sportplatzbewässerung nicht mehr.

"Für die vielen Ehrenamtlichen war die gestiegene finanzielle Belastung durch die deutlich höhere Wasserentnahmegebühr, für die Bewässerung der Sportflächen, ein Schlag ins Gesicht", so die drei Christdemokraten. "In vielen Vereine, die ihre Sportplätze bewässern müssen, verzehnfachten sich dadurch die jährlichen Kosten."

Das Perfide daran: Erst als das WOCHENBLATT am Beispiel des TSV Winsen, der plötzlich 1.800 Euro für die Beregnung seiner Plätze zahlen musste, über die Gesetzesänderung berichtete und sie öffentlich machte, stellte man in Hannover offenbar fest, welchen "Bockmist" man gebaut hatte.

Die drei CDU-Abgeordneten hatten darauf hin einen Gesetzentwurf initiiert, damit das Niedersächsische Wassergesetz wieder geändert würde. „Das Interesse an Einnahmen aus Wasserentnahmegebühren darf nicht vor das gesellschaftliche Interesse an ehrenamtlich geführten Sportvereinen gestellt werden", so die Meinung des Politiker-Trios.

Jetzt hat die rot-grüne Landesregierung, im Zuge einer Anpassung der Wasserentnahmegebühr zum 1. Januar 2024, einen Freistellungstatbestand zugunsten von eingetragenen Sportvereinen, die eigene Sportstätten unterhalten, in Aussicht gestellt.

"Wir freuen uns über die Einsicht der Landesregierung, dass man mit eingetragenen Sportvereinen, die wertvolle Aufgaben in unserer Gesellschaft übernehmen, kein Geld verdienen sollte“, so die Abgeordneten abschließend.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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