Stades Landrat Kai Seefried kritisiert Rechtslage
Altländer Problemwolf: Keine Hoffnung auf schnellen Abschuss
Mit seinem jüngsten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) hohe Hürden für den Abschuss eines Wolfes aufgestellt. Demnach muss die Tötung eines Wolfes der absolute Ausnahmefall sein. Wirtschaftliche Schäden bei den Nutztierhaltern reichen demnach als Begründung nicht aus, zudem müssen zuvor alle erdenklichen Maßnahmen zum Schutz von Herdentieren (hohe Zäune, Schutzhunde usw.) ausgeschöpft sein. Unterdessen geht das juristische Tauziehen um eine vom Landkreis Stade erlassene...